Chattys Kram
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Gestern noch zu dämlich den PC einzuschalten und heute schon eine eigene Blogseite!!



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Blogeinträge (Tag-sortiert)

Tag: Polizei

Tipps für die stressige Zeit ...



Unsere Städte sind überfüllt, die Hektik vor den Feiertagen ist überall spürbar. Reisebusse engen die Einkaufsstraßen ein. Wo früher ein Innenstadt-Parkplatz war, stehen jetzt die typischen Holzbuden der Weihnachtsmärkte. Da kann sich bei dem ein oder anderen genervten Verkehrsteilnehmer schon mal Unmut breitmachen.

Aber die Experten mahnen zur Zurückhaltung und das nicht nur weil Weihnachten bekanntlich das Fest der Liebe ist. Wer seiner Meinung über Andere allzu freimütig und gestenreich Ausdruck verleiht, riskiert das Weihnachtsgeld.

Zunge rausstrecken: 150 Euro, Vogel zeigen: 1.000 Euro, der seit der Fußball-WM 94 legendäre Stinkefinger kann sogar bis zu 4.000 Euro kosten. Und wenn der Vordermann noch so nervt, der Hintermann drängelt oder ein dreister Zeitgenosse den anvisierten Parkplatz blockiert – als eine von vielen Regeln im Straßenverkehr gilt, nur nicht provozieren lassen. Wer seinem Ärger über andere Verkehrsteilnehmer mit eindeutigen Gesten Luft macht, risikiert saftige Geldstrafen. Juristisch kann es sich bei Vogel, Stinkefinger & Co. nämlich um eine Beleidigung handeln. Sie wird als Angriff auf die Ehre einer Person durch Kundgebung der Missachtung oder Nichtachtung definiert. Das ist eine Straftat und da hört der Spaß auf. Gemäß § 185 StGB kann eine Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt werden. Bei tätlichen Beleidigungen kann es nach Aussage der ARAG Experten sogar zu Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren kommen. Wird eine Beleidigung auf der Stelle erwidert, kann der Richter laut § 199 StGB beide oder einen Beteiligten für straffrei erklären.

Für Beleidigungen im Straßenverkehr werden üblicherweise Geldstrafen verhängt. Da es hier aber keinen einheitlichen Strafenkatalog gibt, variiert das Strafmaß. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters, die Umstände der Tat – wer hat wen, wann, wo, wie beleidigt – und nicht zuletzt das Gericht, vor dem verhandelt wird, spielen eine Rolle. Das Maß aller Dinge ist jedoch der Tagessatz, erklären die Experten. Seine Höhe ergibt sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen, geteilt durch 30 – ist jedoch auf einen Höchstsatz von 5.000 Euro beschränkt. Meist werden für eine Beleidigung 10 bis 30 Tagessätze verhängt. So kann beispielsweise das Zeigen eines Vogels 20 bis 30 Tagessätze kosten. Bei einem angenommenen monatlichen Nettoeinkommen des Delinquenten von 1.500 Euro wären damit 1.000 bis 1.500 Euro fällig. Die rausgestreckte Zunge liegt mit durchschnittlich 150 Euro eher am unteren Ende der Skala. Für die Scheibenwischergeste waren schon mal 350 Euro zu zahlen und der Kreis aus Daumen und Zeigefinger als das A-Lochzeichen kann bis zu 750 Euro kosten. Sich mit der Hand die Stirn schlagen, sich die Hand vor die Augen halten oder den Kopf angewidert wegdrehen sind Gesten, die in der Urteilspraxis bislang nicht als beleidigend bewertet wurden und daher straffrei blieben. Buchstäblich in der Luft hängt dagegen der so genannte Doppelvogel, bei dem mit beiden Zeigefingern an beide Schläfen getippt wird.

Nach Meinung der Richter des Düsseldorfer Oberlandesgerichts ist diese Geste keine Ehrverletzung (OLG Düsseldorf, 5 Ss 383/95-21). Ganz abgesehen davon, dass beide Hände ans Lenkrad gehören, sollte man sich jedoch nicht auf die Toleranz der Richter verlassen. Denn ein anderes Gericht sah im Doppelvogel sehr wohl eine Beleidigung, die mit 40 Tagessätzen geahndet wurde.

Richtig teuer wird es, wenn sich die Beleidigung gegen Polizisten richtet. Da sie die Staatsgewalt verkörpern, wird in diesen Fällen selten ein Auge zugedrückt.

Wer einem Ordnungshüter den gestreckten Mittelfinger zeigt, kann mit bis zu 4.000 Euro bestraft werden und die rausgesteckte Zunge kann sich auf 300 Euro verteuern. Achtung: Der böse Finger ist auch dann eine Beamtenbeleidigung, wenn er sich gegen das Objektiv einer Videoüberwachungskamera richtet. Laut Bayerischem Obersten Landesgericht (Bay ObLG, 5 St RR30/2000) wird dadurch eine so genannte befasste Amtsperson beleidigt, nämlich der diensttuende Beamte, der hinter dem Monitor sitzt. 40 Tagessätze sind dafür durchaus einzukalkulieren.

Mit Strafbefehl und Geldstrafe ist die Beleidigung aber noch längst nicht vom Tisch. Das zeigt der Fall eines Lkw-Fahrers, der einer vor ihm fahrenden Frau mehrfach einen Vogel zeigte und 10 Tagessätze à 60 Euro zu berappen hatte. Darüber hinaus teilte die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl dem Kraftfahrt-Bundesamt mit. Der Brummi-Fahrer wehrte sich gegen den Eintrag ins Flensburger Zentralregister. Allerdings erfolglos, denn das OLG Zweibrücken verwies auf die einschlägige Vorschrift des Straßenverkehrsgesetzes (1 VAs 4/01). Danach sind im Verkehrszentralregister rechtskräftige Entscheidungen von Strafgerichten zu speichern, wenn diese wegen einer rechtswidrigen Tat eine Strafe verhängen, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurde. Das Gericht erkannte hier durchaus eine 'innere Beziehung' zwischen Autofahren und der Straftat der Beleidigung. Denn die Beteiligten hätten über ihr Fahrverhalten gestritten, und der Lkw-Fahrer habe der Frau aus diesem Grund den Vogel gezeigt und sie damit beleidigt. Beleidigung ist ein so genanntes Antragsdelikt (§ 194 StGB), das nur verfolgt wird, wenn fristgemäß Strafantrag gestellt wird (durch eine Strafanzeige bei der Polizei). Allerdings steht gerade bei Beleidigungen oft Aussage gegen Aussage, so dass das Verfahren vom Gericht häufig eingestellt wird. Wer sich also in seiner Ehre verletzt fühlt und seinen Kontrahenten anzeigt, sollte vorher gut abwägen, ob sich der Aufwand lohnt. Denn der Gang vor Gericht kostet immer Zeit und Nerven und wie die Sache ausgeht, ist ungewiss.

Nickname 16.12.2007, 08.47 | (0/0) Kommentare | PL

Versteckte Kamera ...





Nickname 24.11.2007, 17.14 | (4/0) Kommentare (RSS) | PL

Irrtum ...

Nickname 24.11.2007, 16.34 | (2/0) Kommentare (RSS) | PL

Stilblüten aus Polizeiberichten ...



Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, daß er unersetzliche Exponate der Museumssammlungen zerschlagen hat, wie in der Vitrine ausgestellten Bilder, verglaste Gobelins, den Unterkiefer des Nachtwächters usw.

Seit zehn Jahren wohne ich in M., wo ich in einer Metzgerei als Gehilfe zum Ausweiden, Zerteilen und Bedienen der Kunden tätig bin. Am Tatort sichteten wir den Förster, zwei Arbeiterinnen, zwei Wacholdersträucher und anderes Blattwerk, wie in der Skizze festgehalten.

Bei ihrer Rückkehr aus der Kantine an ihrer Arbeitsstelle hat Regina P. zufällig gefrorenes Wasser angetroffen, auf dem sie ausrutschte und sich am Knie verletzte.

Die weiteren Ermittlungen erbrachten, daß die Genannte außerdem mittels einer Eidechse das Bein des Mitarbeiters Josef P. beschädigte. Nach einer Überportion Alkohol kann es ihn nicht überraschen, wenn er am Morgen auf der Kegelbahn tot aufwacht.

Auf die erstattete Anzeige hin wurde der Hauptwachtmeister mit der Untersuchung der Unfallstelle beauftragt. Er stellte fest, daß die Baugrube zwar nicht beleuchtet, jedoch mit einer Warntafel "Vorsicht, Gefahr!" beschildert war. Die gut sichtbar angebrachte Tafel konnte man auch bei Dämmerung aus einer Entfernung von ca. 60cm sehen. Natürlich mußte der Lesende aufpassen, daß er nicht hinfiel.

In der Nacht vom 24. auf den 25.6.75 entwendete ein unbekannter Täter von meinem Grundstück zwei Hühner, von denen eins ein Hahn war.

Wie uns gemeldet wurde, lief die Ehefrau mit der Wäsche ihres Mannes, den Federbetten und dem Geliebten weg. Der Wert dieser Dinge beträgt ca. 520,- DM.

Der Täter entwendete im Schlachthof größere Mengen Stierhoden, mit der Absicht, diese für sich zu nutzen.

Als das Fahrrad nach dem Sturz von der Brücke untergegangen war, zeugten aufsteigende Blasen davon, das die Reifen schadhaft waren.

Der Hund des Beschuldigten zerriß unwiderruflich das Entlein. Sofortige Wiederbelebungsversuche mit Hilfe von Nesseln, Wasser, Schrot, Flügel- und Kopfmassage blieben erfolglos.

Den Scheidungsantrag ziehe ich nicht zurück, da mein Mann kein Gefühl hat, hauptsächlich in der rechten Hand.

Nach Erscheinen des Polizeiwachtmeisters K. wurde Franz B. von diesem aufgefordert, sein anstößiges Benehmen zu unterlassen, was er mit den Worten ablehnte, er solle ihn am Arsch lecken. Als das dann passierte, wurde Franz B. festgenommen. Zeugen liegen bei.

Die alarmierte Feuerwehr hat an Ort und Stelle festgestellt, daß es bei dem Feuer, daß bei einer Temperatur von 18 Grad C. verlief, zur vollkommenen Verbrennung des Schobers kam.

Die Befragte ist trotz ihrer 88 Jahre sehr rege, wenn sie gleichzeitig auf dem Balkon sitzen, ein Buch lesen, eine Mütze für das Enkelkind stricken, die Vögel füttern und außerdem noch Gespräche vom Nachbarbalkon verfolgen kann, wo man sich abfällig über sie äußert.

Der Angeklagte Konrad F. unterhielt mit mir bis zum 7. Monat einen intimen Kontakt und fuhr dann zu einer anderen Arbeitsstelle.

Oft leidet Paul an Geisteskrankheit. Von Zeit zu Zeit hängt er sich auf. Wenn aber längere Zeit niemand kommt, dann schneidet er sich wieder ab.

Wie man hört, ist die Genannte ausgezogen. Sie war eine gewisse Zeit in Bad H. wo sie als eine Leiche galt.

Nach dem Aufschließen mit dem Dietrich habe ich den Ladeninhaber deswegen zusammengeschlagen, weil er mich durch ungebührliche Bemerkungen und Herbeirufen der Polizei bei meiner Arbeit störte.

Polizeiwachtmeister Robert K. gibt zu Protokoll: Bei meinem nächtlichen Rundgang durch die Parkanlagen hörte ich verdächtige, mir bekannte Geräusche. Auf meine manierliche Frage "Bumst hier einer?" erscholl die ungebührliche Antwort: "Nein, du Dussel, zwei", worauf ich zur Verhaftung schritt."

Bei der Untersuchung am Tatort wurde festgestellt, das der Täter aus der einbruchssicheren Kasse eine nicht festzustellende Menge von 2- und 5- Mark Stücken entwendete. Gesamtwert 270,-DM.

Der Postbeamte, Herr Herbert T. zwang mich zu der Anzeige wegen Tierquälerei, da er über eine Stunde auf unserem Apfelbaum saß und dadurch unsere Dogge aufs Äußerste erregte. Zum Schluß stieß er übrigens auch noch gegen meine Person wüste Beschimpfungen aus.

Wie zu Protokoll gegeben, wurden die vier Jugendlichen in einem unbeleuchteten Gäßchen von einer unbekannten älteren Frau angehalten, die über ihre kleine Rente jammerte und um einen Betrag für alkoholische Getränke bat. Da die vier Jugendlichen den Betrag nicht aufbringen konnten, wurden sie von der Unbekannten angegriffen und brutal zusammengeschlagen. Nach der Frau wird gefahndet.

Die Mordkommission schließt nicht aus, daß die bei Hannover gefundenen Teile eines menschlichen Körpers zu einer Leiche gehören.

Dem Fahrer Willi G. wurde eine Blutprobe abgenommen sowie die Verständigung der Hinterbliebenen.

Da packte Otto N. eine 40 cm hohe und 4 kg schwere Mamorstatue und schlug auf den Schlafenden ein, bis er aufwachte.

Von der Baustelle am Steinbruch wurden wieder einige Absperrlampen gestohlen. Bei der Suche nach den Dieben tappt die Polizei im Dunkeln.

Mein Mann ist sehr heimtückisch. Hohes Gericht, was mehrere Zeugen beschwören können, weil er mir immer dann die Zunge herausstreckte, wenn ich meine Brille putzte.

Bei unseren Gesprächen haben wir die Genitalbereiche nur ganz kurz berührt.


Nickname 14.10.2007, 18.36 | (1/0) Kommentare (RSS) | PL

Ein schwarzer Tag für einen Rentner ...


Rentner in Not:

Auto, Freundin Schlüssel, alles weg Ein schweizerischer Rentner musste im badischen Lörrach einen wahrlich schwarzen Tag hinter sich bringen. Nach einem gemeinsamen Einkaufsbummel in der Innenstadt zusammen mit seiner Freundin, fand der Rentner sein Auto nicht mehr. Damit nahm das Unglück seinen Lauf.

Er begab sich auf die Suche, doch plötzlich war auch noch seine Freundin weg. Ohne Auto und ohne Freundin wandte sich der Rentner Hilfe suchend an die Polizei.

Zwei Polizeibeamten griffen dem Rentner unter die Arme und schon bald war das Auto und die Freundin wieder gefunden, doch nun fehlte der Autoschlüssel. Die Beamten mussten auch hier noch aushelfen und beschafften einen Ersatzschlüssel.

Die Polizei, dein Freund und Helfer.

Quelle: www.dcrs.online.com

Nickname 16.09.2007, 10.43 | (3/0) Kommentare (RSS) | PL

... und der Steuerzahler zahlt den Schwachsinn !!!


Eine Pensionistin aus Celle erklärte bei einem Zwischenstopp in Hannover der Bahnhofsmission, sie habe zu Hause vergessen den Herd auszuschalten. Während die 83jährige einfach in den Zug Richtung Schweiz stieg, musste die Polizei zunächst die Anschrift der Frau ermitteln, weil die alte Dame auch zusätzlich noch vergessen hatte, ihre Adresse anzugeben.

Nachdem die Wohnadresse der Frau klar war, kletterten die Beamten auf den Balkon des Hauses der alten Dame, um sich so, ohne grössere Schäden Zugang zum Haus verschaffen zu können.

Hierbei mussten die Beamten dann feststellen, dass die 83jährige um festzustellen zwar nicht den Herd angelassen hatte, aber dafür die Balkontüre sperrangelweit offen stand.

Nach aufwendiger weiterer Ermittlungsarbeit konnten die Beamten dann schließlich von einer ehemaligen Hausbewohnerin einen Zweitschlüssel beschaffen und die Wohnung verriegelt verlassen.

Ganz schön clever ist das alte Dämchen. Diesen Einsatz hat ganz klar die Rentnerin selbst zu zahlen. Es ist eine Unverschämtheit, die Polizei als eine Art Dienstmädchen für die eigene Schlamperei einzusetzen und dann noch auf Kosten der Allgemeinheit.

Nickname 04.09.2007, 08.05 | (1/0) Kommentare (RSS) | PL

Großeinsatz wegen Handschellen auf Junggesellenabschied ..


Ein aufmerksamer Passant entdeckte am Samstag einen Mann mit gefesselten Händen und verbundenen Augen auf der Rückbank eines Wagens in Memmingen. Aufgeregt informierte er die Polizei über die vermeintliche Entdeckung eines Entführungsopfers.

Sofort wurde eine Fahndung eingeleitet und nach kurzer Zeit hatten die Beamten den Wagen mit dem gefesselten Mann aufgespürt. Allerdings handelte es sich um eine freiwillige Entführung. Der Gefesselte feierte am Samstag seinen Junggesellenabschied.

Freunde und Bekannte hatten ein Fest organisiert und, damit der Bräutigam während der Fahrt den Ort der Feierlichkeit nicht erraten konnte, diesem die Augen verbunden. Als Symbol für die künftige Ehe, waren ihm zusätzlich die Hände mit Handschellen gefesselt worden.

Der künftige Ehemann wurde folglich von den Beamten nicht, wie geplant, aus seiner Lage befreit, sondern die Gesellschaft konnte ihren Weg zur Feier mit ihrer "Geisel" im Gepäck fortsetzen.

Lieber ein bisschen zu viel Zivilcourage, als zu wenig! Diesen Polizeieinsatz wird auch der Bräutigam nicht so schnell vergessen.

Vielleicht wird sich die Braut eines Tages noch wünschen, dass ihm die Handschellen nie abgenommen worden wären!!!!

Nickname 03.09.2007, 08.50 | (1/0) Kommentare (RSS) | PL

Fahrzeugkontrolle ...


In der Innenstadt hält ein Polizist ein Auto zwecks Kontrolle an. Eine Blondine steigt aus, zeigt ihre Fahrzeugpapiere und der Polizist fängt an, den Wagen zu kontrollieren.



Er schaut die Blondine streng an und sagt. "Ihre Bremsen sind defekt! Das macht 30 EURO!"



Sie strahlt ihn an und meint: "Super, in der Werkstatt wollten sie dafür 200 Euro haben


Nickname 02.09.2007, 19.15 | (3/0) Kommentare (RSS) | PL

Was ist grün und stinkt nach Fisch ...


Grüner Fisch: Polizisten fühlen sich von grölenden Fans beleidigt.

Das Amtsgericht in Köln muss sich mit einer Streitigkeit zwischen einem 1.FC Köln Fan und zwei beleidigten Beamten herumschlagen. Die Beamten behaupten, man habe sie mit dem Spruch „Was ist grün und stinkt nach Fisch .“ beleidigt.

„Wer ist grün und stinkt nach Fisch?“ dieser Schlachtruf ist unter Fußballfans hinreichend bekannt. Die richtige Antwort auf die Frage lautet nämlich „Werder Bremen“, ein Fußballclub aus dem Norden Deutschlands, besser gesagt von der Nordseeküste und dort gibt es bekanntlich auch viel Fisch.

Zwei Beamte behaupten aber, sie seien mit diesem Spruch gemeint und dadurch massiv beleidigt worden, als ein 1. FC Köln Fan den Spruch quer über den Ring in der Kölner Altstadt grölte. Der junge Fußballfan erklärte vor Gericht, dass er die Beamten gar nicht gemeint hatte, sondern einen Fan von Werder Bremen, der ebenfalls auf dem Ring unterwegs gewesen war.

Tatsächlich war auch dem Richter der Schlachtruf aus der Fußballszene hinreichend bekannt. Er konnte den Ausführungen des Angeklagten folgen und hielt dies für glaubhaft. Die Staatsanwaltschaft hingegen, will den Prozess nicht vorzeitig beenden, sondern unbedingt in der kommenden Woche die betroffenen Beamten anhören lassen.

Diese hatten die Farbe grün auf ihre Uniform bezogen und sich dadurch beleidigt gefühlt.

Ein altes Kinderlied .. und deshalb so ein Aufstand???? Der Richter war bestimmt kein Kölner, denn sie haben Humor .. *g

Nickname 02.09.2007, 10.42 | (2/0) Kommentare (RSS) | PL

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Diese Blogseite unterliegt der ständigen Kontrolle durch den staatlich geprüften Schelmiker Herrn Dr. R. Witz vom humorologischen Institut in Köln! Diese Blogseite ist nicht geeignet für Leser unter 16 Jahren. Sie ist auch nicht geeignet für Leser, die bei der Pisa-Studie schon im Vorfeld durchgefallen wären. Weiterhin sollten Sie in der Lage sein, Ihren eigenen Namen fehlerfrei zu schreiben und wenigstens 3 Meter freihändig laufen zu können.




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Dieser Blog enthält ganz viele böse Worte und viele fiese Bilder, die Sie unter Umständen nicht verstehen werden. Es ist dann nicht erforderlich, mir sinnfreie Kommentare zu hinterlassen. Ich bin nicht bereit, Ihnen die Welt zu erklären.



Sollten Sie Probleme haben mit Sarkasmus und Ironie, mit Spass und Humor, mit geschriebenen Worten, dem Mitdenken und sich zu Artikulieren, dann lesen Sie bitte nicht weiter.


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