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Gestern noch zu dämlich den PC einzuschalten und heute schon eine eigene Blogseite!!

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Ausgewählter Beitrag
Kein Karnevalsscherz ...
Wer keinen Schülerausweis hat: der ist kein Schüler. Das ist in sich völlig logisch und klar. Ungefähr genauso klar und logisch wie: Wer keinen Personalausweis hat, der hat auch kein Personal. Bravo.
Jüngst kam mein entzückender (Terrorist) Sohn nach Hause und verkündete, dass er nun amtlich anerkannter Schwarzfahrer sei. Das erstaunte mich zugegebenermaßen, denn immerhin bucht die BVG Monat für Monat, seit nunmehr 4 Jahren, einen Betrag X von meinem ständig leidgeprüften Bankkonto ab. Zwecks Begleichung des Schülertickets für meinen Sohn. Natürlich.
Also, herrje, ich weiß nicht, wie ich diese Sache niedergeschrieben kriege, denn in meiner Erinnerung ist sie eine einzige Ansammlung von kuriosen Dingen, die ich bis heute noch nicht so richtig verstanden habe. Fakt ist: Mein Sohn wedelte an diesem Ich-bin-Schwarzfahrer-Tag mit 2 Zetteln vor meiner Nase rum, die ihm eben dies bescheinigten: Ein Standardwisch, der darüber informierte, dass man soeben beim Schwarzfahren erwischt wurde und nun 7 Tage Zeit habe, um, falls vorhanden, seine Fahrkarte nachträglich am Service-Point irgendwo in Berlin gegen Vorlage dieses Wisches vorzuzeigen und eine Fahrkarte-vergessen-Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Und einen Überweisungsträger, den man praktischerweise gleich nutzen kann um die anfallenden X Euro Schwarzfahrer-Straf-Gebühr gleich zu löhnen, falls man gar nicht in Besitz eines gültigen Fahrausweise war. Seltsam anmutend war, dass nirgends eine Zahl in Euro stand, wieviel man in welchem Fall zu zahlen hat. Egal.
Die Fahrkarte war ja auch gar nicht das Problem. Denn eine Fahrkarte hatte mein Sohn, am Tag, als er Schwarzfahrerer wurde, ja bei sich. Aber seinen Schülerausweis, den hatte er nicht dabei. Und eine alte BVG-Regel besagt: Ein Schülerticket ist nur in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis gültig. Da mein Sohn 14 Jahre alt ist, zu seinem persönlichen Leidwesen aussieht, als sei er 11, (sich mitunter benimmt, als sei er 7 und dafür manchmal aufführt als würde er bald in Rente gehen) keimte der Verdacht in mir auf, dass Berliner Fahrkartenkontrolleure kein Festgehalt beziehen, sondern vielmehr auf Provisionsbasis angestellt sind? Kwasi so in der Art: Pro erwischtem Schwarzfahrer Œnen Hunni. Denn, mein Sohn konnte sich sehr wohl altersmäßig ausweisen, da er seinen Kinderausweis dabei hatte. Aus dem kann man durchaus ablesen, wie alt der frischgebackene Schwarzfahrer nämlich ist und mit ein bisschen gutem Willen und dem schlauen Stichwort ³Schulpflicht in Deutschland² könnte Herr Fahrkartenkontrolleur ja dann durchaus clever schließen, dass *dieses* Schülerticket tatsächlich einem richtig, echtem, leibhaftigem Schüler gehört. Naja, man darf nicht zuviel von dieser Welt erwarten.
Das bewies mir auch der unmittelbar erfolgte Anruf bei der BVG-Service-Hotline, den ich anschließend tätigte. Denn als Vertragsinhaberin eines Vertrages mit Vertragsnummer für ein Schülerticket kann man da immer ganz prima anrufen. Der wirklich gut geschulte Call-Center-Mitarbeiter am anderen Ende der Leitung war unbedingt hyperfreundlich und erklärte mir ungefähr folgendes:
Ja, er sieht, dass mein Sohn 14 Jahre alt ist unter der angegebenen Vertragsnummer. Ja, er sieht auch die vorliegende Schulbescheinigung in den Vertragsunterlagen, die man jedes Jahr zur Vertragsverlängerung bei der BVG abgeben muss. Ja, er stimmt mir zu, dass man aus einem Kinderausweis das Alter des Ausweisinhabers ersehen könne. Ja, er weiß, dass es eine Schulpflicht in Deutschland gibt. Ja, er versteht meine Verwunderung ob dieses Schwarzfahrer-Events unbedingt. Ja, er sei auch ein bisschen erstaunt. Nein, er könne leider nichts für mich tun, weil er nichts für mich tun kann. DENN: Aus einem Kinderausweis könne man nicht die aktuelle Wohnanschrift des Ausweisinhabers einsehen.Aus einem Schülerausweis auch nicht. Den Einwurf nahm Herr BVG-Call-Center-Agent zur Kenntnis und klärte mich darüber auf, dass er dem Vorgang entnehmen kann, dass die betreffenden Kontrolleure nach Feststellung der Schwarzfahrer-Aktivitäten beim Einwohnermeldeamt angerufen hätten, um nachzufragen, ob ein Herr Sohn von Sara in Berlin wohnhaft sei. Und dort die erstaunliche Auskunft erhalten haben wollen: Nö, den gibt¹s hier nicht.
Das hat mich zugegebenermaßen völlig verblüfft. Ich versuchte es darauf mit Logik. Das ist immer gefährlich - denn der Mann am anderen Ende der Leitung war eben nun mal ein Mann und die haben es ja bekanntermaßen mit weiblicher Logik nicht so wirklich. Ich erklärte Herrn BVG-Call-Center-Agent, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass besagte Fahrkartenkontrolleure einen grade neugeborenen Schwarzfahrer von dannen ziehen lassen, bei dem sie ja angeblich die amtliche Auskunft erhalten haben, dass er nicht dort wohnhaft sei, wo er angibt zu leben. Denn wohin soll man denn dann den Mahnbescheid schicken, falls der Übeltäter die Schwarzfahrer-Straf-Gebühr nicht fristgerecht anweist?
An die, unter der Vertragsnummer des besagten Schülertickets hinterlegte, Anschrift natürlich - bekam ich erklärt. Prima! Dann könne man ja unter der Vertragsnummer des besagten Schülertickets, bitte auch kurz einen Blick auf die dort hinterlegt Schulbescheinigung legen und - schwupps - Problem erledigt.
Nein, konnte man nicht. Denn eine alte BVG-Regel besagt ja schließlich: Ein Schülerticket ist nur in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis gültig. Und eine Schulbescheinigung sei ja nun mal definitiv kein Schülerausweis.
An dem Punkt streckte ich die Waffen. Ich bedankt mich artig für das nette, aber leider sinnfreie Gespräch und zog mit meinem Schwarzfahrer Sohn in Richtung Service-Point der BVG. Zuständig für Schwarzfahrer und ähnlich gesinnte Mitbürger ist in unserem kleinem Dorf Berlin sage und schreibe genau 1 (in Worten: EIN) Service-Point. Dort angekommen zogen wir eine Nummer, warteten ca. 1,3/4 h und traten dann an den Schalter, zückten den Schülerausweis und ich sagte: "Mein Sohn hat gestern seinen Schülerausweis vergessen."
Die Dame hinter der Glasscheibe warf einen Blick auf besagten Sohn und erklärte in schönstem Berlinerisch und mit gewohnt herzlichem Berliner Naturell, dass doch ein Blinder sehen würde, dass dieses Gör noch in den Windeln liegt.
Ich liebte sie.
Mein Sohn hasste sie
Sie rief sich dann kurz den besagten Vorgang auf, schloß ihn kurzerhand ab und erklärte mit einem Augenzwinkern zu meinem Sohn, dass er diesmal um die 7 Euro Fahrkarte-vergessen-Bearbeitungsgebühr herumkommen würde, und er stattdessen mit Mutti zu McDonalds gehen solle.
Mein Sohn liebte sie.
Mutti hasste sie
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Kommentare zu diesem Beitrag
Köstlich!!!
Nicht die Begebenheit - die Beschreibung :-)
Es gibt sie eben überall, die paragraphenreiterischen Dienstvorschriftler und zum Glück auch diejenigen, die Situationen auch begreifen und menschlich umsetzen können...und solche, die selbige dann noch in tollen Kontext bringen :-)))
Eine "Rakete" an dich schicke :)
vom 05.02.2008, 23.59

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Emmy








SUUUUPER!!
Das ist ja echt zum
Und das gibt einen warmen Geldregen, wenn irgend jemand mal beschliessen sollte, dass der Schülerausweis nicht mehr Schülerausweis heisst, weil das diskriminierend ist - er müsste dann zumindest "Schüler- und Schülerinnenausweis" heissen - und er dann in "Schulpflichtnachweisdokument" umbenannt wird!!!!
Da greift dann jahrlang die alte BVG-Regel... "Mir doch egal, dass es keinen Schülerausweis mehr gibt!! Was kann ich denn dafür? Ich tue nur meinen Job!
vom 11.12.2009, 09.32